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Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in Chemnitz

Seit 2011 bin ich als Fachanwalt für Verkehrsrecht tätig. Das Verkehrsrecht ist für jedermann wichtig, sobald er am Straßenverkehr teilnimmt. Es handelt sich um ein Rechtsgebiet, mit dem die meisten Menschen täglich konfrontiert sind. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht empfiehlt sich dringend, sobald Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sind – egal, ob Sie diesen selbst verschuldet haben oder ob ein anderer Fahrzeugführer diesen verursacht hat.

Ein Unfall ist für viele Menschen die erste Konfrontation mit einem juristischen Sachverhalt. Als Anwalt für Verkehrsrecht helfe ich Ihnen gerne weiter. Bei Verkehrsunfällen biete ich Ihnen die Erstberatung kostenlos an. Meine Kanzlei kümmert sich um die gesamte Unfallabwicklung. Ich bin der starke Partner an Ihrer Seite, der Ihnen ein sicheres Gefühl gibt.


Im Ernstfall für Sie da

Nach einem Unfall kümmere ich mich um alle Details. Ich übernehme den gesamten Schriftverkehr mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung, den Ermittlungsbehörden und – falls bestehend – mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

So gewünscht empfehle ich Ihnen auch einen KFZ-Sachverständigen und eine Fachwerkstatt. Zudem wickele ich die Unfallschadenregulierung für Sie ab. Meine Expertise gilt auch für Verkehrsunfälle im Ausland.

Sprechen Sie mich gerne für Ihre Schadensfälle im Bereich Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldrecht an. Hier ist es wichtig, sofort zu handeln, denn es gelten kurze Fristen. So kann etwa ein Fahrverbot von einem Monat oder länger teilweise in ein höheres Bußgeld umgewandelt werden – wenn man rechtzeitig handelt. Ich kümmere mich auch um Ihren Bußgeldbescheid aus Österreich. Zudem helfe ich Ihnen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen und einem Eintrag ins Register in Flensburg.


Unfälle und Verkehrsstrafrecht

Nach einem Unfall gibt es eine ganze Reihe von Dingen, die geklärt und erledigt werden müssen. Als Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht behalte ich den Überblick für Sie. Ich helfe Ihnen bei einem Fahrzeugausfall weiter, berate Sie über das Verhalten nach einem Unfall, unterstütze Sie bei den Themen Reparaturkosten, Reparaturaufwand, Totalschaden, Reparaturunwürdigkeit, Wiederbeschaffungswert und -aufwand, Restwert, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall und Wertminderung. Natürlich berate ich Sie auch bei Personenschäden zu den Themen Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden und sonstige Aufwendungen.

Das Strafrecht im Straßenverkehr umfasst Themen wie die Trunkenheitsfahrt, Fahrerflucht, Nötigung, Geldstrafen, Freiheitsstrafen, Fahrverbote, sowie weitere Rechtsfolgen. Sollten Sie im Straßenverkehr mit dem Gesetz in Konflikt geraten, helfe ich Ihnen gerne weiter. Auf meine Expertise können Sie sich verlassen.

Sie brauchen einen guten Anwalt für Verkehrsrecht? Kontaktieren Sie mich jetzt!